Parkordnung Blühendes Barock

Liebe Besucherinnen und Besucher,

um ein harmonisches Miteinander der Besucher/-innen als verbindliche Parkordnung für alle Besucher/-innen zusammengefasst.

Diese Parkordnung wird mit dem Betreten des Geländes anerkannt.

Wir bitten Sie, den Aufforderungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Verstöße gegen die Parkordnung können mit dem Verweis vom Gelände und dem Einzug der Eintrittskarte geahndet werden.

Der Zutritt zum Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet, die aufzubewahren und dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Ein kurzzeitiges Verlassen des Parks ist nur nach individueller Absprache mit dem Einlasspersonal möglich.

Der Umtausch von Karten oder Geldersatz ist ausgeschlossen. Ersatz für verlorengegangene Eintrittskarten kann nicht geleistet werden.

Der Zutritt zu gekennzeichneten Betriebsbereichen oder geschlossenen Veranstaltungen ist nicht möglich. Wir bitten Sie, entsprechende Hinweise zu beachten. Bitte verlassen Sie bis spätestens 23.00 Uhr das Gelände, sofern nicht besondere Veranstaltungen angesetzt sind.

Hunde sind im Park an der kurzen Leine zu führen und von Rasen-, Pflanz- und Spielflächen fernzuhalten. Die Führer von Hunden oder anderen Haustieren sind verpflichtet den Kot ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen.

Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder ständig, besonders in den wassernahen Bereichen. Die Benutzung der Spielplätze, Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher und verhalten sich so, dass kein anderer Besucher belästigt oder gefährdet wird. Benutzen Sie für Abfall die dafür vorgesehenen Papierkörbe.

Das Beschädigen von Pflanzen und Pflanzenteilen ist untersagt. Auf gemähten Rasenflächen ist das Sitzen, Liegen und Spielen gestattet. Ballspiele aller Art sind im gesamten Park untersagt.

Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden, sie dienen dem Schutz von Mensch und Tier und helfen Unfälle zu vermeiden. Im Interesse der Tiere bitten wir Sie, diese nicht zu füttern.

Das individuelle Abspielen von Musik ist untersagt. Das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen ist verboten. Das Befahren des Parkgeländes mit Fahrrädern, Inline-Skatern, Segways, Skateboards und Rollern ist verboten. Fahrräder (auch Pedelecs) sind im Gelände nicht gestattet, auch nicht geschoben, mit Ausnahme von Dienstfahrrädern des BlüBa-Personals. Fahrräder deponieren Sie bitte an den Fahrradständern.

Es ist zudem untersagt Drohnen oder andere ferngesteuerte Fluggeräte aufsteigen zu lassen.

Jeglicher Handel ohne eine ausdrückliche Erlaubnis der Geschäftsführung ist untersagt.

Die Haftung der Blühendes Barock Gartenschau GmbH und der von ihr beauftragten Personen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Service-Leistungen auf dem Parkgelände werden zumeist von eigenständigen Unternehmen erbracht. Sollte es hier Probleme geben, bitten wir Sie, sich zunächst an diese Unternehmen zu wenden.

Im Gelände des Blühenden Barock gilt die Polizeiverordnung der Stadt Ludwigsburg zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der jeweils gültigen Fassung.

Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Reparaturen, aus Witterungsgründen und in Fällen höherer Gewalt können einzelne Anlagen nicht oder nicht während der gesamten Öffnungszeiten zur Verfügung stehen. Dies kann ohne Vorankündigung erfolgen. In diesen Fällen erfolgt keine Eintrittsgelderstattung.

 

Das Mitbringen von Hunden

Das Mitbringen von Hunden – Blühendes Barock
Das Mitbringen von Hunden ins Blühende Barock ist erlaubt. Allerdings müssen die Hunde während des Besuchs an der kurzen Leine geführt werden. Die Hunde sind von von Rasen-, Pflanz- und Spielflächen fernzuhalten. Die Führer von Hunden oder anderen Haustieren sind verpflichtet den Kot ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen. In die Freiflugvolière dürfen sie allerdings nicht mitgenommen werden. 

 

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